Die Entwicklung eigener Kompensationspools ist das Herzstück unserer Firma.
Durch naturschutzfachliche Aufwertungen mit verschiedenen Maßnahmen erzielen wir einen Mehrwert für Mensch, Tier und Natur. Diese ökologische Verbesserung generiert sogenannte Ökopunkte.
Unsere Ausgleichsflächenpools gliedern sich als entstehendes Netz aus Kompensationsflächen in das bestehende Biotopverbundsystem ein und ergänzen es.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ohne eine direkte Verknüpfung mit einem Eingriff in den Naturhaushalt. Diese Entkopplung ermöglicht es uns, die Kompensation zu bevorraten und in einem sogenannten „Ökokonto“ für die Anrechnung zukünftiger Bauprojekte vorzuhalten. Durch dieses Vorgehen sind wir fähig, Ihnen große Mengen an Ökopunkten zeitnah zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen somit die Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsphase Ihres Ausgleichs.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Mail. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
1. Regional verankert verfügen wir über langjährige Kontakte zu Flächeneigentümern, mit welchen wir in partnerschaftlicher Zusammenarbeit passende Kompensationsflächen für unsere Kunden finden.
2. Wir entwickeln ein Kompensationskonzept zur sinnvollen und ökologisch wertvollen Aufwertung der Ausgleichsflächen.
3. In enger Zusammenarbeit werden die Maßnahmen und Entwicklungsziele der Kompensation mit den zuständigen Genehmigungsbehörden abgestimmt.
4. Wir übernehmen die Genehmigung und die Eintragung der Ausgleichsfläche in das Kompensationsverzeichnis des Landkreises.
5. Durch den Abschluss langfristiger Verträge zur Nutzung der Kompensationsflächen zwischen der LPG und den Flächeneigentümern, werden die konzeptionierten Ausgleichsflächen dauerhaft gesichert.
Eintragungen im Grundbuch garantieren die Umsetzung der Kompensations- und Pflegemaßnahmen.
6. Die Eingriffsverursacher erwerben die entstandene Kompensation. Sie investieren keine eigenen Plankapazitäten und tragen keine Risiken.
Andererseits erhalten die Flächeneigentümer die vereinbarten Vertragszahlungen.
7. Die Koordination und Realisierung der Kompensationsmaßnamen wird nebst dem dabei entstehenden Kosten von der Landschaftspflegegesellschaft mbH übernommen.
8. Langfristige Pflegekosten der Kompensationsmaßnahmen werden durch die LPG vertraglich übernommen und die Pflege praktisch durchgeführt.
9. Wir, die Landschaftspflegegesellschaft mbH, sind verantwortlich für die Sicherstellung des Entwicklungsziels auf den Ausgleichsflächen. Sowohl für die Flächeneigentümer als auch die Ausgleichspflichtigen entstehen keine Risiken.
01. Regional verankert verfügen wir über langjährige Kontakte zu Flächeneigentümern, mit welchen wir in partnerschaftlicher Zusammenarbeit passende Kompensationsflächen für unsere Kunden finden.
02. Wir entwickeln ein Kompensationskonzept zur sinnvollen und ökologisch wertvollen Entwicklung der Ausgleichsflächen.
03. In enger Zusammenarbeit werden die Maßnahmen und Entwicklungsziele der Kompensation mit den zuständigen Genehmigungsbehörden abgestimmt.
04. Wir übernehmen die Genehmigung und die Eintragung der Ausgleichsfläche in das Kompensationsverzeichnis des Landkreises.
05. Durch den Abschluss langfristiger Verträge zur Nutzung der Kompensationsflächen zwischen der LPG und den Flächeneigentümern, werden die konzeptionierten Ausgleichsflächen dauerhaft gesichert.
Eintragungen im Grundbuch garantieren die Umsetzung der Kompensations- und Pflegemaßnahmen.
06. Ohne eigene Plankapazitäten zu verwenden, erwerben die Eingriffsverursacher die entstandene Kompensation. Sie investieren keine eigenen Plankapazitäten investiert und tragen keine Risiken.
Andererseits erhalten die Flächeneigentümer die vereinbarten Vertragszahlungen.
08. Die Koordination und Realisierung der Kompensationsmaßnamen wird nebst dem dabei entstehenden Kosten von der Landschaftspflegegesellschaft mbH übernommen.
09. Langfristige Pflegekosten der Kompensationsmaßnahmen werden durch die LPG vertraglich übernommen und die Pflege praktisch durchgeführt.
10. Wir, die Landschaftspflegegesellschaft mbH, sind verantwortlich für die Sicherstellung des Entwicklungsziels auf den Ausgleichsflächen. Sowohl für die Flächeneigentümer als auch die Ausgleichspflichtigen entstehen keine Risiken.
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Landschaftspflegegesellschaft mbH
Osterende 68
21734 Oederquart